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Was sind "Öffentliche
Versteigerungen von Pfandgut"?
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![]() www.cityleihhaus.de |
Gegenstände, die in ein Leihhaus gebracht
werden und für die man sofort einen Kredit erhält
sind Pfänder.
Der Kredit wird für drei Monate gewährt. Wird das Pfand nicht wieder eingelöst, muß der Pfandleiher das Pfand innerhalb einer vorgeschriebenen Frist verwerten. Dafür ist der Weg vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Verwertung erfolgt über eine "Öffentliche Versteigerung", die von Gerichtsvollziehern oder einem öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator durchgeführt werden dürfen. Im Pfandhaus werden Gegenstände angenommen, die lagerungsfähig sind und die einen gewissen Wert haben. In der Hauptsache werden Schmuckteile als Pfand gegeben, aber auch technische Geräte wie Videorekorder, Radiorekorder, Stereoanlagen, Fotoapparate, Videokameras, Werkzeugmaschinen, CD´s, Videofilme u.v.a.m. Das Auktionshaus Wendt führt regelmäßig für verschiedene Leihhäuser im Rhein/Main/Neckar Raum diese "Öffentlichen Versteigerungen von Pfandgut" durch. Da bei der Beleihung dieser Gegenstände nur ein Teil des Wertes gegeben werden kann, sind natürlich bei der Versteigerung günstige Einkäufe, sog. "Schnäppchen" zu bekommen. Selbst für Händler lohnt es sich hier etwas zu ersteigern.
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